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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. September 2026

Saife richtet sich ausschließlich an Schulen, Schulträger und andere Einrichtungen — nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.

Inhaltsverzeichnis

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Leistungen
  • § 3 Vertragsschluss
  • § 4 Grenzen der KI-Filterung
  • § 5 Verfügbarkeit
  • § 6 Pflichten des Kunden
  • § 7 Nutzungsrecht
  • § 8 Vergütung und Zahlung
  • § 9 Laufzeit und Kündigung
  • § 10 Mängel
  • § 11 Haftung
  • § 12 Datenschutz
  • § 13 Änderungen dieser Bedingungen
  • § 14 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Saife zwischen der Saife UG (haftungsbeschränkt), Hohegrabenweg 40, 40667 Meerbusch („Saife“), und dem Kunden.

(2) Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Schulträger und Schulen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließt Saife nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Saife ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot von Saife, gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungen

(1) Saife ist eine KI-gestützte Inhaltsfilterung für Safari auf macOS, iOS und iPadOS. Die Browser-Erweiterung prüft aufgerufene Seiten zunächst anhand der Freigabe- und Sperrlisten des Kunden und sonst durch eine KI-Bewertung und sperrt ungeeignete Seiten. Zum Dienst gehören ein Administrationsbereich zur Verwaltung von Konten, Gruppen und Filterregeln sowie Auswertungen über aufgerufene Seiten.

(2) Der Umfang im Einzelnen — insbesondere Zahl der Nutzerkonten, Geräte und KI-Anfragen je Monat — ergibt sich aus dem gewählten Tarif oder dem Angebot. Ist das monatliche Kontingent an KI-Anfragen ausgeschöpft, gelten bis zum nächsten Monat nur noch die Listen des Kunden und bereits gespeicherte Entscheidungen; andere Seiten werden gesperrt.

(3) Saife entwickelt den Dienst weiter und darf ihn ändern, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mit der Registrierung legt der Kunde ein Konto an und schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO elektronisch ab. Ohne AVV wird der Dienst nicht erbracht.

(2) Der Vertrag über die Nutzung kommt zustande, wenn Saife ein Angebot des Kunden in Textform annimmt oder die Lizenz freischaltet. Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot.

(3) Die Person, die den Kunden bei der Registrierung vertritt, versichert, dazu berechtigt zu sein.

§ 4 Grenzen der KI-Filterung

(1) Die Bewertung durch eine KI kann fehlerhaft sein. Es kann vorkommen, dass geeignete Seiten gesperrt und ungeeignete Seiten zugelassen werden. Der Kunde kann jede Entscheidung über seine Freigabe- und Sperrlisten korrigieren; diese gehen der KI stets vor.

(2) Kein Filter ist vollständig umgehungssicher. Ob die Erweiterung auf einem Gerät abgeschaltet werden kann, hängt von dessen Verwaltung ab, die dem Kunden obliegt. Der Dienst ergänzt die Aufsicht der Schule, er ersetzt sie nicht.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Saife bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Wartungsarbeiten kündigt Saife nach Möglichkeit vorher an.

(2) Ist der Dienst nicht erreichbar, lässt die Erweiterung aufgerufene Seiten vorübergehend ohne Prüfung zu, damit eine Störung nicht den Unterricht einer ganzen Schule unterbricht; solche Entscheidungen werden nicht gespeichert, die Seite wird beim nächsten Aufruf erneut geprüft. Ohne gültige Anmeldung sperrt die Erweiterung dagegen jede Seite.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht, dass Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Beschäftigte informiert werden und dass die nach Landesrecht zu beteiligenden Gremien beteiligt sind.

(2) Der Dienst ist für Geräte bestimmt, die Schülerinnen und Schüler nutzen. Setzt der Kunde ihn auf Geräten von Beschäftigten ein, stellt er die Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes und die Beteiligung der Personalvertretung sicher.

(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, teilt Saife einen Missbrauch unverzüglich mit und benennt Ansprechpersonen für den Betrieb.

(4) Der Kunde darf den Dienst nicht rechtswidrig nutzen, ihn nicht Dritten außerhalb seiner Einrichtung überlassen und nicht versuchen, Sicherheits- oder Filtermechanismen zu umgehen.

§ 7 Nutzungsrecht

Saife räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst im vereinbarten Umfang für die Zwecke seiner Einrichtung zu nutzen und die Erweiterung auf den erfassten Geräten zu installieren. Die Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots, sonst der bei Vertragsschluss veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(2) Saife stellt die Vergütung für den jeweiligen Vertragszeitraum im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Eine Online-Zahlung wird derzeit nicht angeboten.

(3) Kostenlose Test- oder Pilotphasen gelten nur, soweit sie vereinbart sind; sie enden ohne Kündigung.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft für den vereinbarten Zeitraum, mangels anderer Vereinbarung für zwölf Monate ab Freischaltung, und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Der Kunde kann jederzeit in Textform mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kündigen; Saife mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Vertragszeitraums.

(3) Innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Freischaltung einer kostenpflichtigen Lizenz kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform beenden; eine bereits gezahlte Vergütung erstattet Saife dann vollständig.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, ebenso das Sonderkündigungsrecht nach § 7 Abs. 3 des AVV. Nach Vertragsende werden die Daten nach § 12 des AVV gelöscht oder zurückgegeben.

§ 10 Mängel

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Fehlklassifikationen einzelner Seiten im Rahmen von § 4 sind kein Mangel.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau wie möglich. Saife beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

(1) Saife haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Saife nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Saife.

(4) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO und der Ausgleich im Innenverhältnis nach § 13 des AVV bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Der Kunde ist Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), Saife verarbeitet personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der bei der Registrierung geschlossen wird. Bei Widersprüchen geht der AVV diesen Bedingungen vor. Wie Saife als Verantwortlicher Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Saife bietet Änderungen dieser Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Saife.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


Fragen zu diesen Bedingungen?
Kontaktieren Sie uns unter team@saifeai.com

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KI-gesteuerte Inhaltsfilterung für Schulen.

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